Lehrgang Betriebsbeauftragte für Abfall
Seminar
Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß
§§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an diesem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.
Leitung
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dorsten
Dipl.-Ing. Jörg Freise, ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg
MinR Dr. jur. Frank Petersen, BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Einführung in das Abfallrecht
Die Rechtsverordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Rechte und Pflichten, Verantwortlichkeiten
Rechte und Pflichten von Betriebsbeauftragten für Abfall
Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall, Organisatorische Stellung im Betrieb
Arbeitsschutzregelungen
Haftung als Betriebsbeauftragter für Abfall
Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Unternehmen
Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
Erfassung betrieblicher Abfalldaten
Thermische Abfallbehandlung
Die behördliche Überwachung von Entsorgungsprozessen
Nachweisverfahren bei der Verwertung und Beseitigung betrieblicher Abfälle
Aufbereitung fester Abfallstoffe
Organisation und Perspektiven der Entsorgung gefährlicher Abfälle
Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle in der Praxis
Gefahrgutrechtliche Regelungen beim Abfalltransport