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Kurzbericht
17.06.2016  |  2368x
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Kartellamt billigt Joint Venture von REMONDIS und EGR

WEEE Return hat umfassende Lösungen für das neue Gesetz über alte Elektrogeräte

Das Kartellamt genehmigte jetzt das Joint Venture WEEE Return GmbH. Gegründet wurde es von der „Elektro-Geräte Recycling GmbH“ (EGR) und der „REMONDIS Electrorecycling GmbH“. Die renommierten Recycling- und Entsorgungsdienstleister reagierten damit auf das neue „Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte“ (ElektroG2), das die Recycling- und Wiederverwertungsquote deutlich steigern soll: auf mindestens 45 und ab 2019 auf 65 Prozent aller in Deutschland im Drei-Jahres-Durchschnitt neu verkauften Elektro-Geräte.
Gelingen soll dies, indem Verbrauchern die Rückgabe deutlich einfacher gemacht wird als bisher. Denn das neue Gesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat und eine EU-Richtlinie umsetzte, besagt: Fast jeder, der neue oder gebrauchte Elektrogeräte verkauft oder sonst an Endkunden abgibt, muss auch alte Geräte zurücknehmen – und zwar kostenlos. Er muss zudem den sicheren Transport sowie die fachgerechte Entsorgung und das ebenso fachgerechte Recycling nachweisen – und zwar für seine gesamten Rücknahmengen. Bislang waren dazu lediglich Hersteller verpflichtet, bislang konnten Verbraucher ihre alten Geräte lediglich an kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben.
„Nur die wenigsten Händler sind bisher auf die neuen Regelungen vorbereitet“, weiß WEEE Return-Geschäftsführer Christian Winkler. „Und auch der Entsorgungsbranche bereitet das neue Gesetz Kopfzerbrechen.“ Das war auch dem Gesetzgeber klar, weshalb bis zum 24. Juli 2016 eine Übergangsfrist gilt. Ist diese verstrichen, drohen stationären und Versandhändlern empfindliche Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Auch REMONDIS und EGR konnten jeweils aus eigener Kraft nicht sämtliche Bestimmungen des ElektroG2 erfüllen und gleichzeitig ihren jeweiligen Kunden einen umfassenden, wirtschaftlich sinnvollen Service bieten. Die Lösung: „Wir bündeln unsere jeweiligen Kompetenzen und Stärken in WEEE Return“, so Winkler, „und können nun individuell passende Full-Service-Angebote machen – von der Anmeldung der Händler bei der ‚Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR‘ bis zum Nachweis über die fachgerechte Entsorgung des Elektroschrotts. Neben einem wirtschaftlich attraktiven Service ist dabei die strikte Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ebenso selbstverständlich wie die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung entlang der gesamten Prozesskette. Intelligente Zusatzservices, wie etwa erweiterte Logistikkonzepte oder die gezielte Wiederverwendung von Geräten, runden das Portfolio ab.“
Das Interesse an Lösungen im Sinne des ElektroG2 sei sehr groß, „wir haben bereits etliche Gespräche geführt“. Die erste Frage möglicher Partner laute in aller Regel: Bin ich betroffen? Fast immer lautet die Antwort „ja“, denn das Gesetz sieht nur wenige Ausnahmen vor. Lediglich Händler mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Versandhändler mit einer Lagerfläche von unter 400 m2 für solche Geräte stehen nicht in der Pflicht.

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