Lehrgang nach TRGS 519, Anl. 4C
Incl. TRGS 419 Anl. 4A und Anl. 4B Asbest wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung staatl. Arbeitsschutzvorschriften.
Bei Tätigkeiten an Asbestzement-Produkten u.a. im Bereich von Dächern oder Fassaden ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4A, TRGS 519) erforderlich.
Auch für Tätigkeiten an schwach gebundenen Produkten wie z.B. Promasbestplatten, Asbestpappen u.ä., bei denen die Bedingungen des geringen Umfangs gem. TRGS 519 Pkt. 2.10 gegeben sind, ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4B, TRGS 519 ) erforderlich.
Der hier angebotene Lehrgang (Anl. 4C,TRGS 519) vereinigt die v.g. Lehrgänge
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