Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anl. 3
für Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest Die einmal erworbene Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3 (großer Asbestschein) hat seit der Neuregelung der TRGS 2014 eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb der 6 Jahre kann die Sachkunde durch einen 1-Tages-Kurs ohne Prüfung aktualisiert werden. Wer die 6-Jahres-Frist versäumt, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde und muss die Sachkunde komplett neu in einem 4,5-tägigen Kurs erwerben.
Der Lehrgang vermittelt gemäß TRGS 519, Anlage 3 die für die Ausführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten und Instandhaltung an schwach gebundenenen Asbestprodukten erforderliche behördlich anerkannte Sachkunde.
Der Lehrgang ist anerkannt von der Bezirksregierung Düsseldorf, die Prüfung wird durch einen Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf als Prüfungsvorsitzenden im Haus der Technik vorgenommen.
Der Lehrgang qualifiziert zum Sachkundigen. Für alle Unternehmen ist wichtig zu wissen: Der/die Sachkundige muss während der Ausführung