Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator
gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar, da deren Mitarbeiter dreimal häufiger verunfallen als die eigenen. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen. In diesem Seminar im Haus der Technik werden Sie geschult für die Koordination von Fremdfirmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1. Die Aufgabe des Fremdfirmenkoordinators ist es, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen einzuhalten, um das Unfall- und Gesundheitsrisiko in Ihrem Unternehmen zu minimieren.
Ziel des Seminars zum Fremdfirmenkoordinator im Haus der Technik e.V. ist es, betriebliche Führungskräfte und "Zuständige" aus den Unternehmen, die mit Fremdfirmen zusammenarbeiten, mit der Thematik zu sensibilisieren und präventiv reagieren zu lassen. Die Verantwortung und Haftung des Fremdfirmenkoordinators stehen im Vordergrund. Diese Veranstaltung