Seminar Erfahrungsaustausch befähigte Personen (Kransachkundige) für
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes
oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-,Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Befähigte Personen gemäss § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend § 26 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ DGUV V52 (früher BGV D6) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung sind dazu erforderlich. Die große Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften und der stattfindenden bzw. geplanten Änderungen an diesen Vorschriften macht eine eigenständige Beobachtung und Einschätzung sehr schwer. Das gleiche gilt für die ständig fortschreitenden Entwicklungen in der Krantechnik und den Anforderungen daraus in der Praxis.
Dieser Auffrischungskurs dient der Vermittlung wichtiger und aktueller Informationen zur Prüfung von Kranen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit von Befähigten Personen (Sachkundigen) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen ist.