Seminar Erwerb der Sachkunde für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Dieses 2 tägige Seminar vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde, um befähigte Person für Hubarbeitsbühnen zu werden. Der Seminarinhalt bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2,6) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Der Betrieb von Hebebühnen ist im Kapitel 2.10 der DGUV-Regel 100-500 geregelt.
Im Absatz 2.9 ist beschrieben, dass Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen) nach der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von einem Jahr durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen.
Die 2-tägige Ausbildung versetzt die Teilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung in die Lage, als Sachkundiger für Hubarbeitsbühnen tätig zu sein. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Absschluss des Lehrgangs ein Zertifikat/Befähigungsnachweis zum Nachweis des Sachkundeerwerbs.
Die Veranstaltung umfasst die Theorie und einen umfassenden Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne vor Ort.